Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss; Schriftform

a) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Montagebedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Käufer und uns, der unter der Bezeichnung „Draht Walput GmbH & Co. KG“ auftretenden Firma. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der AGB. Davon abweichende Regelungen werden nicht akzeptiert.

b) Vereinbarungen, Auftragsannahmen, Zusagen und Zusicherungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich ausgeschlossen werden. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass einfacher Schriftverkehr ausschließlich per E-Mail geführt werden kann.

c) Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen von uns herausgegebenen Publikationen sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich. Änderungen konstruktiver oder jeglicher Art, insbesondere, wenn sie der technischen Weiterentwicklung dienen, behalten wir uns jederzeit vor.

 

2. Preise und Zahlung

a) Sofern sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist mit Annahme des Vertrages durch uns eine Anzahlung fällig, deren Höhe sich jeweils aus dem Vertrag ergibt. Die Restzahlung ist bei vollständiger Lieferung der Ware bzw. vollständig erbrachter Leistung durch uns inkl. MwSt. innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

b) Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen entsprechend BGB § 288 zu zahlen. Wenn der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht innerhalb der Frist bezahlt, sind wir außerdem berechtigt, ohne Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.

c) Skontoabzug ist nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns zulässig.

d) Individualvertragliche Vereinbarungen haben demgegenüber Vorrang.

e) Der vereinbarte Preis bezieht sich auf die ungeteilte Lieferung der vereinbarten Gesamtmenge. Montage, Versicherung und sonstige Nebendienstleistungen sind im Preis nur soweit als schriftlich vereinbart enthalten.

f) Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

3. Lieferung, Transport

a) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung der vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

b) Ab Übergabe an einen Frachtführer trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware.

c) Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

4. Widerrufsrecht / Rückgaberecht

a) Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Die Adresse für die Rücksendung erfragen Sie bitte bei unserem Service-Tel. 0721-517627.

Bei nicht paketversandfähiger Ware können Sie die Rückgabe auch durch ein schriftliches Rücknahmeverlangen per Brief oder E-Mail erklären. Das Rücknahmeverlangen senden Sie an:

Draht Walput GmbH & Co. KG

Häfenweg 20

76287 Rheinstetten

oder an

info(at)draht-walput.com

b) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr.
Die Ware muss von Ihnen so verpackt werden, wie Sie diese erhalten haben, um einer Beschädigung der Ware entgegenzuwirken. Bei Rückgabe von unversehrten, neuwertigen Waren wird eine Einlagerungspauschale in Höhe von 15 Prozent vom Kaufpreis einbehalten. Bei zerkratzten oder in ihrer Eigenschaft veränderten Waren kann eine Rückgabe gänzlich abgelehnt werden.

c) Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und/oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

d) Widerrufsfolgen / Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Sache, für uns mit deren Empfang.

e) Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Auch sind Mengenminderungen nach erfolgter Bestellung nicht mehr möglich.

5. Montage

a) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware am richtigen Ort montiert wird und etwaig erforderliche Genehmigungen und Nachweise der Statik vorliegen. Er stellt außerdem sicher, dass die maßgeblichen Mark- und Grenzpunkte vorhanden und gut sichtbar sind, sowie sämtliche Leitungen und Rohre, die sich im Zaunverlauf befinden, auf dem Gelände markiert und dem Montageteam schriftlich mitgeteilt worden sind. Für Beschädigungen an Leitungen, die nicht markiert und/oder nicht mitgeteilt waren, übernimmt der Käufer im Innenverhältnis die Haftung und stellt uns von einer Haftungsinanspruchnahme seitens Dritter frei, die auf Beeinträchtigungen von den genannten Leitungen beruhen. Kosten, die durch die in Ziffer 4 a) dieser AGB genannten Mehraufwendungen und Verzögerungen verursacht werden, hat der Käufer zu ersetzen.

b) Für den Einbau von Zaun- und Torbauteilen an vorhandene Bauwerke oder Strukturen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Beurteilung, ob das für die Zaun- und Torbauteile vorgesehene Bauwerk geeignet ist, obliegt gänzlich dem Auftraggeber.

c) Der für eine Montage vereinbarte Preis setzt einen normal grabbaren Boden (Bodenklasse 3 und 4) voraus, der ein einfaches Ausheben von Pfostenlöchern oder Einrammen von Pfosten ermöglicht. Wenn diese Bodenbeschaffenheit nicht gegeben ist, oder dies während der Montage sichtbar wird (z.B. Fels, Steine, Beton, Wurzeln, gefrorener Boden), hat der Käufer den dadurch bedingten Mehraufwand entsprechend aktueller Preisliste inkl. gesetzliche MwSt. sowie den Materialmehraufwand und Auslagenaufwand zu erstatten. Gleiches gilt, wenn die Zauntrasse erhebliche Steigungen bzw. Gefälle (d.h. über 15% Neigung) enthält und/oder wenn die Montagestelle aus anderen Gründen nicht unmittelbar mit dem LKW erreicht werden kann.

d) Die Ausführung der Arbeiten muss ohne Unterbrechung gewährleistet sein. Für einen ungehinderten Fortgang der Arbeiten wird ein freier Arbeitsraum ca. 2 Meter entlang, oder je 1 Meter links und rechts der Zaun- Line vorausgesetzt. Die Zauntrasse muss frei von Hindernissen und gemäht sein. Wartezeiten bzw. zusätzlich entstehende An- und Abfahrten die aufgrund der Unterbrechung entstehen, werden gegen Nachweis berechnet.

e) Das Wiederherstellen von Belägen, Pflastersteinplätzen, Rasen, Beseitigung, Verteilung, Abfuhr und Entsorgung von Aushub- und Abraummaterial sind nur so weit Vertragsbestandteil, als diese durch uns schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls werden diese Tätigkeiten, wenn der Auftraggeber sie verlangt, oder wir diese als notwendig erachten, gesondert verrechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche daraus entstehenden Kosten (z.B. Deponiegebühren) zu erstatten.

f) Im Weiteren gelten unsere Montagebedingungen.

 

6. Gewährleistung und Schadenersatz

a) Eigenschaften und Wirksamkeit der Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

b) Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitätsmerkmalen, sowie durch Umwelteinflüsse hervorgerufene Veränderungen lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gleiches gilt für die naturbedingten Eigenschaften von Holz, die auf dessen Beschaffenheit beruhen (z.B. Rissbildung, Farbunterschiede, Ausblühung). Natürlicher Verschleiß der Ware nach Gefahrübergang stellt keinen Mangel dar.

c) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte bzw. montierte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt für Abweichungen der Liefermenge und/oder des Lieferinhalts.

d) Im Fall von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung.

e) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

f) Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter und/oder auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht und/oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall wird die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften unberührt der vorstehenden Haftungsbeschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

g) Wenn ein Mangel durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung und/oder Missachtung unserer Gebrauchsanweisungen verursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn unsere Ware auf ungeeignetem Baugrund montiert wird, bzw. wenn eine solche Art der Montage von uns verlangt wird.

h) Bei Anlagen mit elektrischem Antrieb gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei gewerblichen Kunden gilt diese nur, wenn bei Beauftragung oder spätestens bei Fertigstellung der Anlage ein Wartungsvertrag vereinbart wird. Unterbleibt dies, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

 

7. Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach vorheriger Mahnung vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen.

b) Eigentumsvorbehalt bei Materiallieferungen

b1) Die gelieferte Ware bleibt, auch bei Be- und Verarbeitung, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf des Vorbehaltseigentums des Auftragsnehmers wird an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.

c) Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigungen dieser Rechte verpflichten den Auftraggeber zum Schadenersatz. Entsprechende Kosten, insbesondere für Demontage, gehen zu seinen Lasten, der Auftragnehmer ist dabei nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

d) Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Forderungs- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe des Wertes der zu sichernden Forderung auf den Auftragnehmer.

e) Eigentumsvorbehalt bei Montagen

e1) Die gelieferte Ware bleibt, auch bei Be- und Verarbeitung, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf des Vorbehaltseigentums des Auftragnehmers wird an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.

e2) Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigungen dieser Rechte verpflichten den Auftraggeber zum Schadenersatz. Entsprechende Kosten, insbesondere für Demontage, gehen zu seinen Lasten, der Auftragnehmer ist dabei nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

e3) Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Forderungs- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe des Wertes der zu sichernden Forderung auf den Auftragnehmer.

 

8. Schutzrechte

Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Bestellers zu liefern haben, übernimmt der Besteller die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder direkt noch indirekt verletzt werden. Unsere Entwürfe in Form von Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original noch in Ablichtungen zugängig gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser

 

9. Datenschutzhinweis

a) Bei einem Besuch auf www.draht-walput.com oder www.mein-zaun.com erheben wir keine personenbezogenen Daten von Ihnen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben.

b) Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen.

c) Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur an die mit der Auslieferung Ihrer Bestellung beauftragten Unternehmen, soweit dies zur Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.

 

10. Nennung als Referenzkunde

Bei Durchführung einer Montagetätigkeit räumt der Kunde der Draht Walput GmbH & Co. KG, sowie den mit dieser verbundenen Unternehmen das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Kunden unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Kunde der Draht Walput GmbH & Co. KG das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen der Draht Walput GmbH & Co. KG zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder der Draht Walput GmbH & Co. KG erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen der Draht Walput GmbH & Co. KG wird dabei Rücksicht genommen.  

 

11. Schlussbestimmungen

a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und es gilt ausdrücklich Deutsch als Vertragssprache.

b) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

c) Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

 

Rheinstetten, den 02.02.2017